Der Energieausweis für Gebäude

Zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden hat die Europäische Union am 04. Januar 2003 eine Richtlinie über die „Gesamteffizienz von Gebäuden“ erlassen. Ziel ist es, umfassende Maßnahmen zur deutlichen Reduktion des Energieverbrauchs im Gebäudebereich umzusetzen. Durch die Einführung von Energieausweisen soll mehr Transparenz am Immobilienmarkt geschaffen und die Hausbesitzer zu Investitionen in ihre Gebäude veranlasst werden.

Der Energieausweis liefert verlässliche Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes, zeigt sinnvolle Energieeinsparpotenziale auf und gibt konkrete Modernisierungsempfehlungen.

Der Energieausweis ist seit dem 01. Januar 2009 bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung für alle  Wohngebäude Pflicht. Ab dem 1. Juli 2009 gilt dann auch für alle Nichtwohngebäude in Deutschland die Ausweispflicht. Bei Neubauten ist der Energieausweis bereits seit dem Jahr 2002 Pflicht.

Warum ein Energiepass?

Warum ein Energiepass?

In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der  Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe.
 
Verlässliche Informationen über den Energieverbrauch sind vor Einzug meist nicht erhältlich, obwohl in der Bundesrepublik ca. dreißig kommunale oder regionale Energie- oder Gebäudepässe für den Gebäudebestand existieren. Sie weisen jedoch verschiedene Bezeichnungen, Klassifizierungen und Anforderungsgrößen auf. Ein bundesweit unkomplizierter Vergleich zwischen Gebäuden ist so kaum möglich. Lediglich für Neubauten macht die Energieeinsparverordnung einen Energiebedarfsausweis zur Pflicht.
 
Aus diesen Gründen hat die Deutsche Energie-Agentur GmbH für einen Feldversuch einen freiwilligen Energiepass für Gebäude vorbereitet. Wesentlicher Bestandteil ist ein marktgerechtes, ansprechendes Label.
 
Der von der dena entwickelte Prototyp zum Energiepass wurde von November 2003 bis Ende 2004 in einem bundesweiten Feldversuch getestet. Der Feldversuch war ein voller Erfolg. Mit über 4100 Energiepässen und ca. 400 aktiven Ausstellern hat die dena ihre Ziele deutlich erreicht. Die Ergebnisse der Evaluation des Feldversuchs fließen nun in die Weiterentwicklung des Energiepasses ein.
 
In 2005 wird die dena die bundesweite freiwillige Ausstellung von Energiepässen im Rahmen einer Marktvorbereitungsskampagne ermöglichen. Zudem wird die dena eine Informationskampagne rund um den Energiepass starten um eine möglichst breite Öffentlichkeit über den kommenden gesetzlichen Energiepass zu informieren.
 
Der Energiepass soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energiepass-Label soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.

Markttransparenz im Gebäudebestand

Markttransparenz im Gebäudebestand

Mit dem Energiepass für Gebäude können schon beim Kauf, Bau oder Anmietung der Energiebedarf und die damit verbundenen Kosten einer Immobilie abgeschätzt werden. Davon profitieren alle:
 

  • Wohnungsunternehmen können ihren Bestand energetisch „durchleuchten“ und erhalten so wichtige Entscheidungskriterien für die Instandsetzungs- und Modernisierungplanung sowie den Verkauf von Objekten.

  • Vermieter oder Verkäufer haben mit dem Energiepass für Gebäude ein zusätzliches Marketinginstrument. Mit steigenden Nebenkostenbelastungen wird in Zukunft „Energieeffizienz“ zum eigenen Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt.

  • Mieter und Verbraucher können einfach ablesen, ob sie mit tendenziell eher mit „hohen“ oder „niedrigen“ Energiekosten rechnen müssen. Dies ist eine Entscheidungshilfe bei der Wohnungs- oder Haussuche und ermöglicht den Vergleich verschiedener Objekte.

  • Eigentümern zeigt ein im Energiepass integrierter „Modernisierungs-Berater“, mit welchen Modernisierungsmaßnahmen welche Energieklasse erreicht werden kann. Auch Einsparpotenziale werden aufgezeigt.

  • Allen Marktteilnehmern erleichert der freiwillige Energiepass die Vorbereitung auf die EU-Gebäuderichtlinie, die ab 4. Januar 2006 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt wird. Diese Richtlinie sieht die Einführung von Energiepässen auch im Gebäudebestand für alle Mitgliedsstaaten vor. Bei jedem Nutzerwechsel einer Wohnung oder eines Gebäudes wird dann ein Zertifikat über den Energiebedarf vorzulegen sein.

  • Für Architekten, Ingenieure und Handwerker ergeben sich in Zeiten schwacher Baukonjunktur neue Arbeitsfelder bei der Ausstellung von Energiepässen.

  • Und nicht zuletzt profitiert die Umwelt – mehr Transparenz beim Energiebedarf hilft langfristig Energiesparen – und das eingesparte CO2 vermindert den Treibhauseffekt.

EU-Gebäuderichtlinie und die Umsetzung in Deutschland

EU-Gebäuderichtlinie und die Umsetzung in Deutschland

Die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde am 03.01.2003 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.  
 
Die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet in Artikel 7 alle EU-Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet rechtzeitig Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um die Verpflichtungen aus der Richtlinie zum 04.01.2006 nach dem jeweiligen nationalen Recht in Kraft zu setzen.
 
Die Bundesregierung wird die Verpflichtungen nach der EU-Gebäuderichtlinie durch Änderungen im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und der Energieeinsparverordung (EnEV) umsetzen. Die beteiligten Ministerien Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und das Bundesminsterium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) werden entsprechende Referentenentwürfe vorlegen. Die Änderungen im EnEG und der EnEV werden durch den Bundestag und den Bundesrat verabschiedet.

Marktvorbereitungskampagne 2005

Marktvorbereitungskampagne 2005

Die dena wird im Jahr 2005 zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) eine Marktvorbereitungskampagne durchführen.
 
Ziel der Kampagne ist es, alle relevanten Zielgruppen und die Öffentlichkeit über den Energiepass zu informieren, sowie die Einführung des gesetzlichen Energiepasses ab 2006 vorzubereiten. Neben einer breiten Informationskampagne für alle relevanten Zielgruppen (Fachöffentlichkeit, Gebäudeeigentümer) wird die dena die bundesweite Ausstellung von Energiepässen im Jahr 2005 ermöglichen.
 
Weiterentwicklung in zwei Schritten
Die Weiterentwicklung des Energiepasses durch die dena in 2005 erfolgt in zwei Schritten. Nach Vorlage des Referentenentwurfs wird die dena den bestehenden Prototypen an den Entwurf der Ministerien anpassen.
 
Bis zur Anpassung der Softwareprodukte kann der im Feldversuch erprobte Prototyp eingesetzt werden. Eine weitere Überarbeitung des Energiepasses wird die dena direkt nach der Veröffentlichung der Energieeinsparverordnung 2006 durchführen.
 
Für die Zeitspanne vom Jahresbeginn 2005 bis zur Vorlage des Referentenentwurfs wird die dena beide im Feldversuch getesteten Klassifizierungslabel für Energiepässe anbieten. Energiepass-Aussteller bzw. ihre Kunden können also frei zwischen den beiden Labeln wählen.
 
Gültigkeit der dena-Energiepässe
Die Bundesministerien BMVBW und BMWA planen Überleitungsregelungen in den Referentenentwurf aufzunehmen, die die Fortgeltung der dena-Energiepässe  aus dem Feldversuch und der Marktvorbereitungskampagne 2005 vorsehen. Die Gültigkeit der dena-Energiepässe über 2006 hinaus kann damit als gesichert angesehen werden. Die Dauer der Gültigkeit wird voraussichtlich 10 Jahre ab dem Erstellungsdatum betragen.

Fakten zum Prototyp Energiepass für Wohngebäude

Fakten zum Prototyp Energiepass für Wohngebäude

Um die Qualität der ausgestellten Energiepässe zu gewährleisten, müssen Aussteller von Energiepässen eine Mindestqualifikation nachweisen.

Aufbau des Passes:     

Das Energiepass-Formular besteht aus einer Mappe, in die das Label, Erläuterungen für den Verbraucher, Fachinformationen zum Gebäude und verschiedene Module, z.B. Modernisierungs-Tipps für Bestandsgebäude eingelegt werden können (Muster s. unten).

Anforderungsgröße:     

Primärenergiebedarf des Gebäudes

Klassifizierung:     

Im Feldversuch wurden 2 Varianten erprobt:
Variante 1: Neun Klassen von A bis I

Gebäudearten:     

Neue und bestehende Wohngebäude

Weitere Informationen im Energiepass:     

Heizwärmebedarf (Qualität der Gebäudehülle)
Anlagenaufwandszahl (Qualität der Heizungsanlage)
Endenergiebedarf (verbrauchsnahe Größe)
CO2-Emissionen